Die Startgebühr ist sogleich mit der Anmeldung fällig und zu bezahlen. Kann der Startgeldeingang nicht spätestens 21.02.2022 auf dem Konto des VDS festgestellt werden (maßgeblich ist der rechtzeitige Geldeingang und nicht schon die Erteilung des Überweisungsauftrages) verfällt die Anmeldung.